Area51

 



Allgemeine Geschäftsbedingen von Borderline Experience Verein /AGB


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung der Sport- und Freizeitanlage “Area51”/ Borderline Experience Verein (nachfolgend “Spielfeld”) sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend “Leistungserbringung”) der Sport- und Freizeitanlage Area51 (nachfolgend “Sport- und Freizeitanlage  Area51”) und dem Kunden (nachfolgend “Kunde”).
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn die Parteien dies schriftlich vereinbart haben.



2. Vertragsschluss
2.1. Angebote von Borderline Experience Verein sind freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Kunden durch Borderline Experience Verein  zustande.

2.2. Die Annahme des Antrages erfolgt vorbehaltlich der wirksamen Ticketbestellung durch den Kunden.

2.3. Buchungen des Kunden können nur erfolgen, wenn dieser das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und voll geschäftsfähig ist.



3. Untervermietung / Nutzungsart
Die Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Spielfeldes und den sich darauf befindlichen Räumlichkeiten zu Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Borderline Experience Verein. Der Kunde verpflichtet sich, Borderline Experience Verein unverzüglich und unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsschluss darüber aufzuklären, ob die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters, geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange von Borderline Experience Verein zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, sonstige Werbemaßnahmen oder Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Borderline Experience Verein aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung von Borderline Experience Verein. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat Borderline Experience Verein das Recht, den gebuchten Termin abzusagen. In diesem Fall gilt Klausel V. 2. entsprechend (Zahlung des vereinbarten Entgelts).



4. Spielfeldbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
4.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die alleinige Bereitstellung des Spielfeldes, es sei denn, Borderline Experience Verein hat die alleinige Bereitstellung des gesamten Spielfeldes schriftlich bestätigt.

4.2. Soweit nicht anders mit dem Kunden vereinbart, steht das Spielfeld am Buchungstag von 10 Uhr bis 16.30 Uhr zur Verfügung (siehe aktuelle Öffnungszeiten). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4.3. Das Spielfeld ist bis spätestens 17 Uhr Uhr zu räumen.



5. Leistungen / Preise / Zahlung/ Aufrechnung/ Pfandrecht
5.1. Borderline Experience Verein ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte Spielfeld bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Borderline Experience Verein an Dritte.

5.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

5.4. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO.

5.5. Die Preise können von Borderline Experience Verein geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Teilnehmer, der Leistung von Borderline Experience Verein oder der Aufenthaltsdauer wünscht und Borderline Experience Verein dem zustimmt.

5.6. Rechnungen von Borderline Experience Verein ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Borderline Experience Verein berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Borderline Experience Verein bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der eines niedrigeren Schadens vorbehalten.



6. Rücktritt von Borderline Experience Verein
6.1. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer von Borderline Experience Verein gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist Borderline Experience Verein berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.2. Ferner ist Borderline Experience Verein berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Borderline Experience Verein nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Unwetter, Streik oder Stromausfall); das Spielfeld unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht wird;
Borderline Experience Verein begründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme des Spielfeldes oder der Leistungserbringungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Borderline Experience Verein in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne das dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Borderline Experience Verein zuzurechnen ist; der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung des überlassenen Spielfeldes sowie dessen Nutzung zu anderen als Spielzwecken ohne der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Borderline Experience Verein vornimmt.

6.3. Bei berechtigtem Rücktritt von Borderline Experience Verein entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.



7. Technische Einrichtung und Anschlüsse für Veranstaltungen
7.1. Soweit Borderline Experience Verein für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Borderline Experience Verein von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.

7.2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Borderline Experience Verein bedarf dessen schriftlicher Einwilligung. Borderline Experience Verein ist berechtigt, dafür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Borderline Experience Verein, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich von Borderline Experience Verein fallen. Treten Beschädigungen an Sachen Dritter oder gegenüber Dritten auf, so haftet insoweit allein der Kunde hierfür und stellt der Kunde Borderline Experience Verein von Ansprüchen Dritter frei.

7.3. Störungen an von Borderline Experience Verein zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen wird Borderline Experience Verein nach Möglichkeit sofort beseitigen.  Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Borderline Experience Verein diese Störungen nicht zu vertreten hat.

7.5. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle der von ihm arrangierten Musikdarbietung die entsprechenden Meldungen und Abrechnungen mit der GEMA vorzunehmen.

7.6. Die für eine Veranstaltung notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen.

8. Haftung, Dekorationsmaterial, Ausstellungsgegenstände bei Veranstaltungen
8.1. Anlieferungen von Material für eine Veranstaltung sind Borderline Experience Verein 5 Werktage vor Anlieferung mitzuteilen, um eine Annahme und entsprechende Lagerung zu gewährleisten.

8.2. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten von Borderline Experience Verein. Borderline Experience Verein übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Borderline Experience Verein. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Freiheit oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

8.3. Mitgeführtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Borderline Experience Verein ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist Borderline Experience Verein berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit Borderline Experience Verein abzustimmen.

8.4. Die mitgeführten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände hat der Kunde nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Im Falle einer Verletzung der Pflicht nach S. 1, ist Borderline Experience Verein berechtigt, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorzunehmen oder für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Raummiete zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

8.5. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Plastik etc.), das vom Kunden angeliefert wird, muss vom Kunden nach der Veranstaltung selbst entsorgt oder wieder mitgenommen werden. Sollte der Kunde dem nicht nachkommen, kann Borderline Experience Verein das Verpackungsmaterial auf Kosten des Kunden entsorgen.

8.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Gegenstände, die von Fremdfirmen gemietet und im Auftrag des Kunden auf das Gelände von Borderline Experience Verein gebracht worden sind.



9. Haftung des Kunden für Schäden
9.1. Der Kunde haftet für alle Schäden an dem Spielfeld, den Gebäuden oder dem Inventar von Borderline Experience Verein, die durch ihn, durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte verursacht werden.

9.2. Borderline Experience Verein kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

10. Generelle Haftung von Borderline Experience Verein; Verjährung
10.1. Die Haftung von Borderline Experience Verein für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Ziffer 2 auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

10.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer von Borderline Experience Verein übernommenen Garantie und solche aufgrund einer Lebens- Körper- oder Gesundheitsverletzung und einer Verletzung von so genannten Kardinal pflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.

10.3. Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden auf dem Gelände von Borderline Experience Verein. Borderline Experience Verein übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

10.4. Soweit der Kunden den Parkplatz von Borderline Experience Verein gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt nutzt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Borderline Experience Verein haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigung des Fahrzeuges sowie von dessen Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.5. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.



11. Fundsachen
Zurückgelassene Sachen werden nur auf Anfrage nachgesandt. Borderline Experience Verein bewahrt zurückgelassene Sachen 6 Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände dem lokalen Fundbüro übergeben.



12. Schlussbestimmungen
12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Buchung des Spielfeldes oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Abweichend von Satz 1 sind auch formlos getroffene Änderungen und Ergänzungen wirksam, wenn sie Individualabreden im Sinne des § 305 b BGB sind.

12.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Falkenhagen (Mark), Brandenburg.

12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.4. Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

12.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.





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